Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Evangelium 21 e.V.
für Veranstaltungstickets
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Konferenzen, die von dem Evangelium 21 e.V. vertreten durch den Vorstand (Vorstandsvorsitzender Matthias Lohmann, Anschrift wie folgt), Würmtalstraße 192, 81375 München, Email: info@evangelium21.net, Registernummer: VR 2082200, Registergericht: Amtsgericht München veranstaltet werden und für die von dem Evangelium 21 e.V. Veranstaltungstickets angeboten werden (nachfolgend „Veranstalter“ genannt).
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln
a) den Verkauf von Veranstaltungstickets (nachfolgend „Tickets“) und
b) die Teilnahme an den jeweiligen Veranstaltungen.
2. Vertragsschluss
2.1. Bestellungen von Tickets stellen lediglich ein Angebot auf den Abschluss eines Veranstaltungsbesuchsvertrages dar. Das Angebot für einen Vertragsabschluss – unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) – geht vom Kartenbesteller (nachfolgend „Besucher“ genannt) aus, sobald er das Anmeldeformular ausgefüllt hat und das hierfür vorgesehene Feld „Abschicken“ angeklickt hat. Erst nach Übersendung der Bestätigungsemail durch den Veranstalter an den Besucher kommt ein Vertrag zwischen dem Besucher und dem Veranstalter zustande. Der Veranstalter weist ausdrücklich auf die Einwilligungen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 a) DSGVO hin, die der Besucher mit der Anmeldung erteilt.
2.2. Mit dem Erwerb des Tickets erhält der Besucher das Recht, die auf dem Ticket bezeichnete Veranstaltung zu besuchen.
2.3. Der Veranstalter ist berechtigt, eine Bestellung des Besuchers, für die bereits eine Bestätigungsemail zugeteilt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Besucher gegen vom Veranstalter aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht. Die Erklärung der Stornierung/des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen. Auf das vorbenannte Rücktrittsrecht finden die §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von § 350 BGB Anwendung.
2.4. Sämtliche Tickets sind bei Stattfinden der Veranstaltung ausdrücklich vom Umtausch ausgeschlossen.
2.5. Sämtliche Tickets sind personalisiert und nicht übertragbar. Diese dürfen weder gewerblich noch zu einem höheren Preis, als vom Veranstalter festgesetzt, weiterverkauft werden.
2.6. Bei Verlust von Tickets erfolgt kein Ersatz.
2.7. Beim Kauf von Tickets über die Internetangebote des Evangelium 21 e.V. besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für Verbraucher kein Widerrufsrecht.
3. Konferenzbeitrag und Zahlungsbedingungen
3.1. Für die jeweiligen Veranstaltungen werden Konferenzbeiträge zur Deckung der Unkosten erhoben. Die Höhe der jeweiligen Beiträge ggfs. inkl. Pausenverpflegung werden im Internetangebot des Veranstalters veröffentlicht.
3.2. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Mollie B.V., Keizersgracht 313, 1016 EE Amsterdam, Niederlande (im Folgenden: „mollie“ genannt). Die einzelnen über mollie angebotenen Zahlungsarten werden dem Besucher im Internetangebot des Veranstalters mitgeteilt. Auswählbar sind Rechnung mit Klarna, Kreditkarte, Paypal oder eine SEPA-Überweisung. Weitere Informationen zu „mollie“ sind im Internet unter https://www.mollie.com/de/ abrufbar.
4. Liefer- und Versandbedingungen
4.1. Die Lieferung der Tickets erfolgt grundsätzlich elektronisch via E-Mail. .
5. Programmänderung und Sprache
5.1. Der Veranstalter hat das Recht, Änderungen im angekündigten Programm vorzunehmen. Bei unwesentlichen Änderungen sind Ansprüche des Besuchers ausgeschlossen.
5.2. Wird die Durchführung der Veranstaltung insgesamt unmöglich, so werden dem Besucher gegen Vorlage des erworbenen Tickets und des Zahlungsbeleges der Ticketpreis sowie eine etwaige Vorverkaufsgebühr zurückerstattet. Sofern der Veranstalter die Unmöglichkeit der Durchführung der Veranstaltung zu vertreten hat, bleibt dem Besucher das Recht vorbehalten, neben der Rückzahlung des Ticketpreises auch Schadensersatz gem. Ziff. 10 geltend zu machen. Wird die Durchführung der Veranstaltung zu einem Zeitpunkt unmöglich, zu dem Teile der Veranstaltung bereits durchgeführt worden sind, so gilt die vorstehende Regelung für den von der Unmöglichkeit betroffenen Teil der Veranstaltung.
5.3. Der Veranstalter weist darauf hin, dass vorab angekündigte Zeitpläne und Programmpunkte vor Ort in Ausnahmefällen zeitlich verschoben stattfinden können, d.h. sowohl früher, als auch später. Programmänderungen werden vor Ort durch die Moderation oder am Infopoint angekündigt. Die vorab kommunizierten Zeitpläne sind stets unter Vorbehalt.
5.4. Das Programm findet grundsätzlich in deutscher Sprache bzw. mit Dolmetscher statt. Bei Bedarf werden weitere Sprachen mit Simultandolmetscher angeboten. Der Bedarf ist vor Konferenzbeginn mit dem Veranstalter zu besprechen.
6. Zutritt
6.1. Der Zutritt zum jeweiligen Veranstaltungsgelände ist nur mit gültiger Eintrittskarte sowie unter Einhaltung der am Tag der Veranstaltung am jeweiligen Veranstaltungsort geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gestattet. Der Besucher hat sich vor der Veranstaltung über die aktuell notwendigen Maßnahmen und Verpflichtungen seitens der jeweiligen zuständigen Behörden selbstständig zu informieren. Auf der Konferenzseite der jeweiligen Veranstaltung können die aktuell notwendigen Beschränkungen und Maßnahmen darüber hinaus eine Woche vor Veranstaltungsbeginn eingesehen werden. Eintrittskarte und gegebenenfalls erforderlicher notwendiger Test- bzw. Impf- oder Genesungsnachweise sind bei der Einlasskontrolle von dem Besucher gegenüber dem Aufsichtspersonal vorzuzeigen. Das Aufsichtspersonal ist an entsprechenden Ausweisen zu erkennen.
6.2. Kinder und Jugendliche im Alter von 1 bis 14 Jahren haben nur Zutritt in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person. Für Kinder bis einschließlich 14 Jahren ist der Eintritt frei. Personensorgeberechtigte Person ist, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 JuSchG). Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG). Das Alter des Kindes/des Jugendlichen ist auf Nachfrage in Form eines Ausweises nachzuweisen.
6.3. Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen.
6.4. Der Veranstalter hat das Recht, den Zutritt zum Veranstaltungsgelände ohne Erstattung des Eintrittspreises zu verweigern, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher ist insbesondere aber nicht abschließend gegeben, wenn
- der Besucher die am Tag der Veranstaltung am jeweiligen Veranstaltungsort geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zur Bekämpfung der Corona-Pandemie nicht einhält bzw. die gegebenenfalls erforderlichen Nachweise nicht erbringt;
- der Besucher gegen ein bestehendes Hausverbot verstößt;
- der Besucher Gegenstände mit sich führt, die nach Ziffer 6 dieser AGB auf dem Veranstaltungsgelände verboten sind;
- wenn ein Besucher offensichtlich Alkohol oder Drogen konsumiert hat;
- sich der Besucher gewaltbereit zeigt;
- eine radikale/menschenverachtende Gesinnung des Besuchers offen zu Tage tritt.
6.5. Der Zutritt für Hunde – ausgenommen Blindenhunde – und andere Haustiere zum Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet.
7. Verbotene Gegenstände
7.1. Folgende Gegenstände dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände mitgebracht werden:
Waffen, Anscheinswaffen, gefährliche Gegenstände und gefährliche Accessoires dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände mitgebracht werden; dazu zählen insbesondere:
- echte Schusswaffen, SoftAir- und Gaspistolen (auch ungeladen);
- echte Munition, jede Form von Sprengstoff
- Pyrotechnik und Explosivkörper (z.B. Knallkörper, Raketen usw.);
- Wurfwaffen (z.B. Wurfsterne, Wurfpfeile, Wurfmesser);
- Schlagringe, Totschläger, Stahlruten, Würgewaffen
- Hieb- und Stichwaffen aller Art
- Schusswaffenimitationen und Replika
- Stäbe oder Rohre aus Holz, Metall, Fiberglas, Hartplastik oder Kombinationen davon, auch mehrteilig
7.2. Das Aufsichtspersonal ist befugt, bei der Einlasskontrolle oder auch während der jeweiligen Veranstaltung auf dem gesamten jeweiligen Veranstaltungsgelände eine Taschen- bzw. Leibesvisitation vorzunehmen, um sicherzustellen, dass der Besucher keine verbotenen Gegenstände mit sich führt.
7.3. Sollten verbotene Gegenstände mitgeführt werden, müssen diese gegen Gebühr an der Garderobe abgegeben werden oder können vom Veranstalter und/oder des Aufsichtspersonals des jeweiligen Veranstaltungsgeländes konfisziert werden. Dem Veranstalter stehen ferner die Rechte nach Ziffer 8.3. zu.
8. Hausrecht und Verhalten auf der Veranstaltung
8.1. Das Hausrecht auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände wird vom Veranstalter, seinem Aufsichtspersonal und vom Aufsichtspersonal des Betreibers ausgeübt. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
8.2. Auf dem Veranstaltungsgelände sind dem Besucher die nachfolgenden Verhaltensweisen untersagt:
- verbotene Gegenstände gemäß Ziffer 6.1. mit sich zu führen;
- Straftaten zu begehen, insbesondere körperliche Gewalt gegen andere Besucher, das Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben oder mit körperlicher Gewalt zu drohen;
- den Ablauf der Veranstaltung nachhaltig zu stören, sei es durch körperliche Einwirkung, Rufen, Gestikulieren, Hochhalten von Bannern etc.;
- jegliche Formen von Vandalismus oder mutwilliger Beschädigungen von Gegenständen oder Einrichtungen;
- das Betreten von nicht für Besucher freigegebenen Bereichen und Räumen, also insbesondere Bühnen- und Backstagebereiche;
- der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände außerhalb der Öffnungszeiten;
- ohne Einwilligung des Veranstalters Waren- bzw. Dienstleistungen jedweder Art anzubieten bzw. hierfür zu werben (inkl. Speisen und Getränke), gleichgültig in welcher Form dies geschieht;
- das Abstellen von Lkw, Kleintransportern/ Kleinbussen und Anhängern in unmittelbarer Hallennähe während der Dauer der Veranstaltung, es sei denn auf speziell ausgewiesenen Parkplätzen mit entsprechender Genehmigung
- die Plakatierung oder das Bekleben an Zäunen, Mauern, Masten und Bäumen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände;
- das Entfernen, Zuhängen oder Blockieren von Fluchtwegen, Feuerlöschgeräten, Feuermeldern, Hydranten, Rauchklappen, elektrischen Verteilungs- und Schalttafeln, Fernsprechverteilern, Heiz- und Lüftungsanlagen sowie aller Hinweisschilder auf derartige Einrichtungen;
- Inbetriebnahme von elektrischen Wärmegeräten und/oder offenem Feuer.
8.3. Bei einem Verstoß gegen eine oder mehrere der vorstehend aufgezählten Verhaltensregeln sind der Veranstalter und/oder das Aufsichtspersonal des jeweiligen Veranstaltungsgeländes berechtigt, den Besucher des jeweiligen Veranstaltungsgeländes ohne Erstattung des Eintrittspreises zu verweisen und ein Hausverbot auszusprechen. Befolgt der Besucher den Verweis und das Hausverbot nicht, kann der Veranstalter die Polizei zur Durchsetzung seines Hausrechts zur Hilfe holen. Weitere Rechte und Ansprüche des Veranstalters bleiben hiervon unberührt.
9. Audiovisuelle Aufzeichnungen
9.1. Besucher sind grundsätzlich befugt, auf der Veranstaltung Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch anzufertigen, soweit hierdurch nicht Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Von dieser Erlaubnis ausgenommen sind Programmbestandteile und/oder Veranstaltungsbereiche, die von dem Veranstalter entsprechend gekennzeichnet sind. In Bezug auf diese Programmbestandteile und/oder Veranstaltungsbereiche ist die Anfertigung jeglicher Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen strikt untersagt. Bei einem Verstoß ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher des jeweiligen Veranstaltungsgeländes ohne Erstattung des Eintrittspreises zu verweisen und ein Hausverbot auszusprechen. Befolgt der Besucher den Verweis und das Hausverbot nicht, kann der Veranstalter die Polizei zur Durchsetzung seines Hausrechts zur Hilfe holen. Weitere Rechte und Ansprüche des Veranstalters bleiben hiervon unberührt.
9.2. Pressevertreter benötigen eine Akkreditierung beim Veranstalter, um auf der Veranstaltung journalistisch tätig zu werden.
9.3. Für den Veranstalter ist es notwendig, seine zukünftigen Veranstaltungen mit Fotos und Videos vergangener Veranstaltungen zu bewerben und so die Attraktivität seiner Veranstaltungen herauszustellen. Der Veranstalter hat daher ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO Fotos und Videos von der Veranstaltung anzufertigen, auf denen auch Besucher zu erkennen sind (nachfolgend die „Aufnahmen“), und die Aufnahmen zum Zweck der Bewerbung zukünftiger Veranstaltungen zu nutzen, sie insbesondere örtlich unbeschränkt zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, öffentlich zugänglich zu machen, vorzuführen, zu senden und/oder auf Bild- oder Tonträgern wiederzugeben. Die angefertigten Aufnahmen können zu dem vorerwähnten Werbezweck auch auf den Social-Media-Kanälen des Veranstalters (Facebook, Instagram und Twitter, nähere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung des Veranstalters) zugänglich gemacht oder an sonstige Dritte weitergegeben werden. Zeitlich ist die Nutzung nicht beschränkt.
10. Personenbezogene Daten
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Abwicklung der Anmeldung zu einer Veranstaltung des Evangelium 21 e.V. erfolgt gemäß Art. 6 (1) b) und c) DSGVO. Im Rahmen der Vertragsabwicklung geben wir Daten an den Zahlungsdienstleister weiter, soweit die Weitergabe zu Bezahlzwecken erforderlich ist. Die Datenschutzerklärung des Zahlungsdienstleisters finden Sie hier.
11. Haftung
Die Haftung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Besuchers, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, arglistigem Verschweigen von Mängeln, Verletzung einer Garantie und wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet der Veranstalter für jedes Verschulden. Dies gilt auch in Bezug auf die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. Die Haftung im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
12. Sonstiges
12.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die sich aus dem Veranstaltungsbesuchsvertrag ergebenden Rechte und Pflichten auf einen Dritten zu übertragen; hierüber wird der Veranstalter den Besucher informieren. In einem solchen Fall steht dem Besucher innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme der Vertragsübertragung ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
12.2. Soweit es sich bei den Besuchern um Kaufleute handelt, ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten München. München ist im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Besucher, die nicht Kaufleute sind, ausschließlicher Gerichtsstand.
12.3. Die Europäischen Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Der Veranstalter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
12.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit im Übrigen nicht.
12.4. Auf diesen Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts anwendbar.
Stand: November 2021